Hinweise

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

Ersttermin:       Was Sie mitbringen sollten

– Versichertenkarte bzw. Gesundheitskarte

Auf der Versichertenkarte sind alle zur Abrechnung benötigten Daten korrekt gespeichert. Bitte bringen Sie diese mit jeder neuen Verordnung mit.

– Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit.

In jedem Fall bringen Sie bitte ein großes Handtuch bzw. Badetuch

als Unterlage für Sie auf der Behandlungsliege mit.

Denken Sie an die Heilmittelverordnung Ihres Arztes

An diese sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene

Röntgenaufnahmen, CT, MRT ect.

– Verordnungsgebühr

Wir sind verpflichtet die Zuzahlung zu ihrer Verordnung von Ihnen in voller Höhe einzuziehen. Diese errechnet sich aus der Verordnungsgebühr von 10 Euro plus 10 % des Verordnungswertes und ist zu Beginn der Behandlung zu entrichten. Bitte bedenken Sie, dass sich dadurch nicht unsere Vergütung erhöht. Die Gebühr wird mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöht nicht unsere Einnahmen.

– Befreiungsausweis (soweit vorhanden)

Sie sind von Zuzahlungen befreit und haben einen gültigen Ausweis Ihrer Krankenkasse. Somit enfällt die Verordnungsgebühr. Bitte legen Sie den Befreiungsausweis zusammen mit der Versichertenkarte vor.

– Therapiezeiten:    Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Termine können individuell nach Ihren Wünschen vereinbart werden. Unsere Rezeptionskräfte sind bestrebt ihre Terminwünsche zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können informieren Sie uns Bitte 24 Stunden vorher, damit wir die Zeit anderen Patienten zur Verfügung stellen können. Außerhalb unserer Öffnungszeiten und am Wochenende ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet um eine Nachricht zu hinterlassen.

Sollten Sie Ihren Termin nicht absagen werden wir Ihnen eine Ausfallgebühr nach §615 BGB in Höhe der Behandlungskosten privat in Rechnung stellen.